KÜS-Kfz-Prüfstelle
Handewitt
B. Eng. Christoffer Langer
Heideland-Süd 8
24976 Handewitt
Tel.: +49 461 – 904 112 60 Fax: +49 461 – 904 112 61
Öffnungszeiten
| Mo.–Fr. | 09.00 – 17.00 Uhr |
Standort
Unser Hauptsitz
Bundesstraße 3
24878 Jagel
Tel.: +49 4624 – 45 73 67
www.kues-jagel.de
Unser Standort in Bad Segeberg
Dahlienstraße 23
23795 Bad Segeberg
Tel.: +49 4551 – 908 22 50
www.kues-bad-segeberg.de
Änderungsabnahmen
nach § 19 (3) StVZO
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) vorgeschrieben.
Abnahmepflichtig sind u. A. Veränderungen am Kfz, die zur Gefährdung führen können, das Abgas- oder Geräuschverhalten verändern oder aber die Fahrzeugart verändern. Das trifft zum Beispiel zu bei Modifikationen an Rädern, Reifen, Fahrwerk oder auch bei Leistungsveränderung.
Um die Änderungsabnahme durchzuführen, ist die Vorlage eines gültigen Prüfzeugnisses erforderlich. Gültige Prüfzeugnisse nach § 19 (3) StVZO sind z. B. Teilegutachten, ABE oder die Europäische Betriebserlaubnis.

